23.09.2011 19:11 | gesellschaft | cklem

Bei seiner medialen Showrunde legte der Papst einen Zwischenstop im deutschen Bundestag ein und hielt eine Rede. Alles in allem lief das Prozedere in fast katholisch anmutender Ritualroutine ab: die Abgeordneten haben den Kirchenvater mit stehenden Ovationen gebauchmiezelt und die öffentlich-rechtlichen Kommentatoren haben sich auch nicht übermäßig an ihren verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag geklammert.
Im Gegenteil, die Live-"Journalisten" schienen sichtlich erleichtert darüber, dass der Papst den Event-Charakter nicht mit Äußerungen verdorben hatte, die man eigentlich von ihm erwartet. Dankbar sprachen sie von einem "eher rechtstheoretischen Vortrag" den "der eine oder andere sicher nochmal in Ruhe nachlesen wird". In der Tat kamen solche Äußerungen aber sehr wohl, sie wurden nur überhört. Dieser sehr gute Kommentar von Felix Neumann arbeitet die Kernaussagen glasklar heraus und enttart ihren direkten Widerspruch zu Artikel 1 des Grundgesetzes. Ein Widerspruch, dem die Abgeordneten aller Parteien unseres Parlaments applaudierten, sei es aus bewusster oder unterbewusster Zustimmung, Anstand, einer unangebrachten Form von Respekt oder purer Debilität.
cklem,
Sonntag, 9. Oktober 2011, 13:24
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